Das ist neu: Viele Ausgaben für Dienstleistungen und Handwerker in privaten Haushalten können in der Steuererklärung beim Finanzamt angegeben und von der Steuer abgesetzt werden.
Allerdings ist einiges zu beachten, so zum Beispiel:
Die Rechnungen müssen an den Dienstleister überwiesen werden, so dass der Nachweis der Zahlung mit dem Kontoauszug erbracht werden kann.
Die Rechnungen müssen detailliert und nachweisbar aufgeschlüsselt sein.
Nähere Informationen: https://www.geld.de/…