Heute hat die Bundesregierung der Arzneimittel-Härte-Verordnung, bzw. der Zulassung in Härtefällen für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln ohne Genehmigung oder ohne Zulassung zugestimmt.
Wenn bei der Behandlung von Schwerstkranken mit verfügbaren Medikamenten keine Linderung oder Heilung mehr erfolgen kann, können jetzt Arzneien auch schon vor der Zulassung angewendet werden.
Selbstverständlich ist die Durchführung von Härtefallprogrammen gesetzlich geregelt, nähere Informationen findet man bald auf den Seiten der zuständigen Bundesbehörden oder auch hier:
www.bmg.bund.de