Mi. Mai 31st, 2023

Immer wieder die gleichen Fragen und immer wieder die gleichen Antworten.
Grundsätzlich gilt:
Die Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) teilt Knallkörper in zwei Klassen ein.
Klasse I:

Feuerwerkskörper dürfen ganzjährig an Personen ab 12 Jahre verkauft und auch von Minderjährigen verwendet werden (Ganzjahresfeuerwerk)

Klasse II:

Erwerb und Verwendung nur von Personen ab 18 Jahren

Verkauf nur an den letzten drei Werktagen erlaubt, in der Regel vom 29.12. – 31.12.

Fällt der 29.12 auf einen Freitag, Samstag oder Sonntag, darf auch schon ab 28.12. verkauft werden

Gezündet dürfen Feuerwerkskörper der Klasse II nur vom 31. Dezember 00:00 Uhr bis 01. Januar 24:00 Uhr

Städte und Gemeinden können diese Vorschriften zeitlich und räumlich einschränken und auch nach Bedarf ganz unterbinden.

 

Wir wünschen allen einen feuerwerkstarken Start ins neue Jahr.

 

Von astera

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