Immer wieder die gleichen Fragen und immer wieder die gleichen Antworten.
Grundsätzlich gilt:
Die Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) teilt Knallkörper in zwei Klassen ein.
Klasse I:
Feuerwerkskörper dürfen ganzjährig an Personen ab 12 Jahre verkauft und auch von Minderjährigen verwendet werden (Ganzjahresfeuerwerk)
Klasse II:
Erwerb und Verwendung nur von Personen ab 18 Jahren
Verkauf nur an den letzten drei Werktagen erlaubt, in der Regel vom 29.12. – 31.12.
Fällt der 29.12 auf einen Freitag, Samstag oder Sonntag, darf auch schon ab 28.12. verkauft werden
Gezündet dürfen Feuerwerkskörper der Klasse II nur vom 31. Dezember 00:00 Uhr bis 01. Januar 24:00 Uhr
Städte und Gemeinden können diese Vorschriften zeitlich und räumlich einschränken und auch nach Bedarf ganz unterbinden.
Wir wünschen allen einen feuerwerkstarken Start ins neue Jahr.