Seit Inkrafttreten des Steueränderungsgesetzes von 2007 konnte ein Arbeitszimmer nur noch steuerlich abgesetzt werden, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen Beschäftigung bildete.
Vor kurzem wurde aber entschieden, dass es sich auch steuermindernd auswirken kann, wenn das häusliche Arbeitszimmer zwar nicht der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist, aber dann, wenn es genutzt wird, weil am Arbeitsplatz nicht genug Raum zur Verfügung steht.
Nähere Informationen unter www.myimmo.de