Interessant für Schuldner, die sich einer Kontopfändung unterworfen haben:
Ab dem 1.Juli 2010 kann jeder Bankkunde sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto führen lassen.
Bis zu seinem persönlichen Pfändungsbetrag kann man den ganzen Monat über sein dementsprechendes Guthaben verfügen.
Pro Person ist ein Pfändungsschutzkonto zulässig, um Missbrauch zu verhindern.
Die Bank, bei der man sein Girokonto hat, berät sicher gerne.
Ich halte das grundsätzlich für eine sinnvolle Einrichtung, wenn auch der zitierte Anwalt Steffen Hielscher durchwegs negative Bewertungen im Internet erhalten hat. Auch scheint eine Originalmeldung abgekupfert und mit seinem Zitat versehen worden zu sein.
Gruß
Klaus