Am 3. Juni 2010 wurde ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Az.: C-258/08) veröffentlicht, in welchem über niederländische Glücksspielregelungen und deren Vereinbarkeit mit dem Recht der EU entschieden wurde.
Hierin wurde festgelegt, dass die Niederlande verbieten dürfen, dass Veranstalter über das Internet Glücksspiele anbieten, wenn sie keine von den Niederlanden erteilte Zulassung besitzen und in einem der Mitgliedsstaaten ihren Sitz haben.
Die in der EU geltende Dienstleistungsfreiheit dürfe national z.B. zum Schutz der Verbraucher eingeschränkt werden.