Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, das gilt auch bei der Einfuhr von Souvenirs.
Wer jetzt zur Fußball-WM reist, wird leicht in Versuchung kommen, ein Andenken mit nach Haus zu nehmen.
Hier ist Vorsicht geboten, denn etliche Dinge die Südafrika angeboten werden, fallen unter das Washingtoner Artenschutzabkommen.
Darunter fallen unter anderem:
Muscheln, Schneckengehäuse, Korallen, Elfenbein, Schildpatt, Felle, Häute, Schnitzereien aus Tropenholz und Gürtelschnallen aus Leguan-Leder.
Die Einfuhr von geschützten Tieren oder Pflanzen (tot oder lebend) ist definitiv verboten und wird mit einem Bußgeld oder eine Geldstrafe geahndet. Im schlimmsten Fall droht sogar Gefängnis.
Allein am Frankfurter Flughafen werden im Jahr mehr als 20.000 solcher ilegaler Ausfuhren aufgedeckt.
Zu beachten ist, dass auch die Einfuhr von Produkten, die Teile von geschützten Arten enthalten verboten ist. (Zum Beispiel Schmuck, in dem Korallen verarbeitet sind)
Nähere Informationen findet man unter: www.artenschutz-online.de