Nach einem Verstoß gegen das Waffengesetz (u.a. unerlaubtes Überlassen von Schusswaffen und Munition an nicht berechtigte Dritte und unerlaubte Einfuhr eines verbotenen militärischen Nachtsichtgerätes) wurde ein Jäger und Waffenbesitzer verurteilt.
Sein Jagdschein und die waffenrechtlichen Erlaubnisse gingen an die zuständige Behörde, seine Waffen verkaufte er.
Die Waffenbehörde des Landratsamtes wollte anschließend ein allgemeines Waffenverbot gegen ihn verhängen. Im Widerspruchsverfahren wurde entschieden, dass die Kosten zu Lasten des Landratsamts gehen und ein Rechtsanwalt hinzuziehen ist, da die bis dato aufgeworfenen Rechtsfragen nicht ohne weiteres von einem Rechtsunkundigen zu beantworten waren.