Pfändungsschutzkonto ab 01. Juli 2010 möglich
Jede Person darf jedoch nur ein Pfändungsschutzkonto führen, um einem Missbrauch vorzubeugen. Der Kunde muss dies auf Anfrage der Bank ausdrücklich versichern.
Jede Person darf jedoch nur ein Pfändungsschutzkonto führen, um einem Missbrauch vorzubeugen. Der Kunde muss dies auf Anfrage der Bank ausdrücklich versichern.